Die Förderungsrichtlinien sind von Bundesland zu Bundesland oft sehr unterschiedlich. Wir bitten dich, vorab mit den betreffenden Stellen in Verbindung zu treten, um den etwaigen Förderanspruch gleich direkt zu beantragen oder geltend zu machen. Informationen dazu findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Für Bildungskarenz setze dich bitte mit deinem AMS-Betreuer in Verbindung.
Sehr gerne schreiben wir dir diverse Bestätigungen zu unserer Ausbildung über Kursinhalte, Dauer, Abschluss, Kosten, Ausbildungsumfang (LEH und Lernstunden zu Hause).
Wir bitten dich um Verständnis, dass wir bei „Nichtgewährung einer zu erwarteten Förderung“ keine Verantwortung übernehmen können. Grundsätzlich bleibt der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Dennoch werden wir mit dir eine Lösung finden, die alle Möglichkeiten mit einbezieht.
Unsere vereinbarten Zahlungen werden durch Antrag, Gewähren und Erhalt einer Förderung bzw. durch Reduktion des Förderbetrages aufgrund Ausbildungsabbruch nicht berührt. Sollten wir von einem Bildungsträger (z.B. WAFF) aufgrund eines Ausbildungsabbruchs nur einen Teilbetrag vergütet bekommen, bleibt der Restbetrag vom Teilnehmer zu bezahlen.
Selbstständige können bei vielen unserer Angebote den "SVS-Hunderter" einlösen. Ob diese Möglichkeit besteht, ist bei der entsprechenden Veranstaltung angeführt.